Mit dem Kostendämpfungspaket 2 hat das Parlament im März 2025 verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen. Insgesamt fällt die Bilanz der Vorlage ernüchternd aus – aus Sicht der Ärzteschaft stärkt sie weniger die Versorgungsrealität als vielmehr die Tendenz zu zusätzlicher staatlicher Detailsteuerung. Am 18. Februar 2026 hat der Bundesrat das Verordnungspaket für den Bereich der Arzneimittel in die Vernehmlassung geschickt. Betroffen sind Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).