Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Dynamik social-media-getriebener Proteste inzwischen auch die Schweizer Ärzteschaft erfasst hat. Auslöser war das vom Parlament 2025 beschlossene Gesetz über eine Höchstgrenze für die täglich abrechenbaren ärztlichen Leistungen (AL) (zu den Hintergründen siehe auch S. 13). Während der parlamentarischen Beratungen hatte die FMH dieses Gesetz vehement bekämpft. Nachdem das Parlament es dennoch verabschiedet hatte, wurde die Forderung «keine AL-Höchstgrenze» obsolet: Nun stellte sich die Herausforderung, die Umsetzung so zu gestalten, dass eine verantwortungsvolle, an medizinischen Standards und dem Bedarf der Patientinnen und Patienten orientierte ärztliche Versorgung nicht eingeschränkt wird.

Transparent und demokratisch

Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes forderte der Bundesrat die Tarifpartner auf, mit dem Gesamttarifpaket 2027 ein Konzept zur Umsetzung der AL-Höchstgrenze einzureichen. Andernfalls hätte er diese selbst per Verordnung festgelegt – ohne Anfechtungsmöglichkeiten für die Ärzteschaft (siehe auch rechtliche Einschätzung auf S. 12). Um dies zu verhindern und eine jährlich anpassbare, tarifpartnerschaftliche Lösung zu ermöglichen, verhandelte die FMH mit den Tarifpartnern der OAAT das geforderte Konzept als Teil des Gesamttarifpakets. Die FMH-Gremien mit den Delegierten der angeschlossenen Organisationen begleiteten die Erarbeitung und die Finalisierung dieses Pakets. Im März 2026 stimmte die FMH-Delegiertenversammlung der Einreichung des Gesamttarifpakets 2027 zu - einschliesslich der Einreichung eines Konzepts, dessen Rahmen zuvor ausgewiesen wurde. Im Juni reichten die Tarifpartner das Tarifpaket 2027 dann beim Bundesrat ein.

Das echte Globalbudget ist der 4%-Kostendeckel des Bundesrats und die endlos verlängerte Kostenneutralität.

Mindestens 93 Prozent sind nicht betroffen

Als das technisch verfasste Dokument zur AL-Höchstgrenze ohne Erläuterungen zum Kontext seinen Weg in die sozialen Medien fand, entstand in der Ärzteschaft grosse Verunsicherung über die möglichen Folgen. Dazu trug auch die fehlende Datengrundlage bei: Die Politik hatte das Konzept zur AL-Höchstgrenze verlangt, noch bevor überhaupt Daten zum erst 2026 eingeführten Tarif vorlagen. Darum basierte das Konzept allein auf tariflogischen Überlegungen. Die FMH konnte deshalb auch noch nicht verlässlich kommunizieren, was heute abgesichert ist: Mindestens 93 Prozent der Ärzteschaft werden die AL-Höchstgrenze nie erreichen (siehe S. 13). Tatsächlich dürfte dieser Anteil sogar noch grösser sein: Unsere Analysen konnten nicht alle Praxen herausfiltern, in denen mehrere Ärzte und Ärztinnen über nur eine GLN-Nummer abrechnen. Weil in diesen Praxen die Leistungen mehrerer Personen fälschlicherweise nur einer Person zugeordnet werden, wird die Häufigkeit von Überschreitungen überschätzt. Wo tatsächlich Überschreitungen vorliegen, ermöglicht das tarifpartnerschaftlich ausgehandelte Konzept nun, auf Basis der jetzt verfügbaren Daten berechtigte Anpassungen einzufordern. Wir können gezielt untersuchen, wo und warum die Höchstgrenze Probleme verursacht – und uns dank der tarifpartnerschaftlichen Umsetzung für notwendige Korrekturen einsetzen.

Missverständnisse führen zu Empörung

Neben den fehlenden Daten verstärkten auch viele Missverständnisse die Verunsicherung: Viele Kolleginnen und Kollegen hatten nicht realisiert, dass die Höchstgrenze von 1577 AL-Punkten einen Tagesdurchschnitt über einen ganzen Monat bezeichnet. Sie richtet sich nicht nach Überschreitungen an einzelnen Tagen. Auch betrifft die Höchstgrenze ausschliesslich die AL – die IPL und diverse Leistungen rund um Notfälle, Berichte oder Behandlungen über Pauschalen sind ausgenommen. Auch wer übersieht, dass es ausschliesslich um die Leistungen jeweils einzelner ausführender Ärzte und Ärztinnen geht, ermittelt über die individuelle GLN, kann schnell zum Schluss kommen, die AL-Höchstgrenze sei in seiner Praxis ein Problem – obwohl sie das nicht ist. Die wichtigsten Fakten finden sich darum auf der FMH-Website und in einer Auswahl auch auf S. 10. Ausserdem steht die FMH im Austausch mit den Anbietern von Praxisinformationssystemen, damit alle Mitglieder ihre durchschnittlichen AL-Punkte einfach prüfen können.

Die Arbeiten am Tarif laufen unter Hochdruck, werden aber durch beständig neue Regulierungen torpediert.

Steilvorlage für neue Regulierungen

Obwohl also nur wenige Ärzte und Ärztinnen die AL-Höchstgrenze erreichen, erweckten verschiedene öffentliche Aussagen von Ärztinnen und Ärzten den Eindruck, es sei durchaus üblich, an einem durchschnittlichen Tag bereits bis zur Mittagszeit Leistungen dieser Grössenordnung abzurechnen. Das ist nachweislich falsch – wird aber von den politischen Unterstützern von Tarifregulierungen und AL-Höchstgrenze dankbar aufgenommen. Zum Beispiel sieht sich Ständerat Pierre-Yves Maillard, der die Begrenzung massgeblich vorangetrieben hatte, dadurch nachträglich bestätigt: Dank der Regulierung würden nun überhöhte Minutagen sichtbar. Wo die abgerechnete Zeit in etwa der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit entspräche, entstünden schliesslich auch keine Probleme.

Schaden für die Ärzteschaft

Die über die (sozialen) Medien verbreiteten Missverständnisse haben der gesamten Ärzteschaft in den letzten Wochen erheblich geschadet: Die einen behaupten, die Überschreitung der AL-Höchstgrenze sei ein häufiges Problem. Das ist klar falsch, verunsichert aber andere Ärzte und Ärztinnen und mobilisiert gegen die tarifpartnerschaftliche Lösung. Andere Ärzte und Ärztinnen frustriert es, zu hören, viele ihrer Kollegen und Kolleginnen würden bereits bis zum Mittag Taxpunktwerte abrechnen, die sie selbst an keinem einzigen langen Arbeitstag im Jahr erreichen. So entsteht Frustration auf allen Seiten, die schlimmstenfalls in die Öffentlichkeit getragen wird. Die Folge ist ein gegenseitiges Bashing, mit dem sich die Ärzteschaft selbst kannibalisiert – auf Basis falscher Annahmen.

Die über die (sozialen) Medien verbreiteten Missverständnisse haben der gesamten Ärzteschaft in den letzten Wochen erheblich geschadet.

Das wichtigste Missverständnis

Vor allem schwächt dieses Geschehen die gemeinsame Schlagkraft der Ärzteschaft gegenüber den echten Herausforderungen: Die AL-Höchstgrenze ist kein Globalbudget. Sie ist eine unsinnige, aufwendige Überregulierung, die von der FMH massiv bekämpft wurde. Bei einer tarifpartnerschaftlichen Umsetzung kann die Ärzteschaft diese Höchstgrenze aber mitgestalten, damit sie eben nicht unberechtigt effiziente Ärztinnen und Ärzte abstraft. Anders liegt der Fall beim echten Globalbudget, das der Bundesrat am 30. April 2025 beschlossen hat: Seine Festlegung, dass die Kosten der ambulanten ärztlichen Versorgung keinesfalls um mehr als 4 Prozent steigen dürfen, ist ein realer Kostendeckel. Auch die Begrenzungen durch die dynamische Kostenneutralität, deren Ende der Bundesrat an willkürliche Auflagen bindet, stellen eine reale Budgetierung dar. Über das bundesrätliche Globalbudget hat die FMH wiederholt informiert und es massiv kritisiert. Diese Warnungen haben jedoch nie eine vergleichbare Aktivität ausgelöst wie die aktuell verbreiteten, häufig falschen Informationen zur AL-Höchstgrenze.

Gemeinsam für sachgerechte Tarife

Den Ärger über die AL-Höchstgrenze als neuerlichen Eingriff des Parlaments in die Tarifpartnerschaft teilen wir voll. Die ständigen politischen Misstrauensvoten und Beschränkungen der letzten Jahre sind die eigentliche Ursache der Empörung innerhalb der Ärzteschaft. Fakt ist aber auch: Die FMH konnte in den letzten Jahren dank des Zusammenstehens aller ärztlichen Organisationen und des Erhalts der Tarifpartnerschaft eine Tarifrevision in die Wege leiten, die es uns ermöglicht, Sachgerechtigkeit wiederherzustellen. Nach über 20 Jahren Reformblockade wurden bereits viele Unter- und Übertarifierungen behoben, weitere Korrekturen laufen unter Hochdruck. Die Fortschritte werden jedoch immer wieder durch neue politische Regulierungen torpediert, die zusätzlichen Aufwand verursachen und die Arbeiten bremsen. Aktuell berät der Ständerat bereits wieder neue Kontrollmechanismen (26.4054), noch bevor die zuvor beschlossenen umgesetzt werden konnten. Die Regulierungsflut und die echte Budgetierung durch den Bundesrat verdeutlichen: Die Ärzteschaft muss sich gemeinsam auf die entscheidenden Herausforderungen konzentrieren – und diese faktenbasiert, gezielt und geeint angehen.

Weiterführende Informationen

Alle Informationen zur AL-Höchstgrenze finden Sie auf unserer Webseite