Politische Bestrebungen, über den Arzttarif die Menge der medizinischen Leistungen zu regulieren, fordern die FMH seit Jahren heraus. Bereits 2017 beauftragte das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI), eine handverlesene «Expertengruppe Instrumente zur Beeinflussung der Mengenentwicklung in der Schweiz vor[zu]schlagen, welche von den Tarifpartnern oder subsidiär von den Tarifgenehmigungsbehörden eingesetzt werden können». Von den Vorschlägen der «Expertengruppe» gelangten sechs Tarifmassnahmen in das erste Kostendämpfungspaket. Zusätzlich plante das EDI ein Gesetz, das die Tarifpartner zur Kostensteuerung gemäss Vorgaben «der zuständigen Behörden» verpflichten sollte. Diesen Art. 47c KVG bekämpfte die FMH besonders vehement – und konnte ihn entscheidend entschärfen. Bereits das erste Kostendämpfungspaket trieb also staatliche Tarifregulierungen stark voran.

Zweites Paket mit neuen Mikroregulierungen

Die aktuell viel diskutierte AL-Höchstgrenze ist jedoch ein Ergebnis des zweiten Kostendämpfungspakets (KDP2, 22.062). Mit diesem wollte der Bund ursprünglich Kostenziele festlegen, deren Verfehlen «Anpassungen der Tarifverträge» nach sich gezogen hätten. Zudem sollte die Grundversorgung nur noch in obligatorischen Erstberatungsstellen erfolgen – vergütet mit einer vom Bund festgelegten Pauschale. Dank deutlicher Proteste – auch der FMH – wurden nach der Vernehmlassung einige Vorhaben gestrichen. Doch auch das verbleibende Gesetzespaket erforderte intensive Überzeugungsarbeit im Parlament. Im Fokus stand insbesondere die Regulierung von «Netzwerken zur koordinierten Versorgung». Damit wollte der Bund Versorgungsnetzwerken weitreichende Vorgaben zur Abrechnung, Ausstattung, Organisation und Behandlung machen. Dank hartnäckiger Gegenwehr der FMH wurde diese Vorlage abgelehnt – und auch andere Inhalte des KDP2 gestrichen oder modifiziert.

Volksabstimmungen und Tarifgenehmigung

Parallel zu den parlamentarischen Beratungen des Kostendämpfungspakets von 2022 bis 2025 kämpfte die FMH an weiteren Fronten gegen staatliche Tarifeingriffe und Mengenbeschränkungen sowie für eine zukunftsfähige Finanzierung der Versorgung: Sie wirkte auf die parlamentarische Diskussion zu den Kostenzielen als Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative (2021–2023) ein und führte erfolgreiche Abstimmungskämpfe zur Kostenbremse und zur einheitlichen Finanzierung (2024). Auch die Genehmigung des ambulanten Tarifs erforderte einen hohen Einsatz: Im Juni 2024 hatte der Bundesrat sowohl TARDOC als auch die Pauschalen teilgenehmigt und verlangte eine gemeinsame Neueinreichung bis November 2024 – unter Erfüllung eines klaren Vorgabenkatalogs. Hinzu kamen zahlreiche weitere für die Ärzteschaft zentrale Geschäfte im Parlament.

Wie die AL-Höchstgrenze in das Kostendämpfungspaket 2 kam

Die Höchstgrenze für täglich abrechenbare Taxpunktwerte ärztlicher Leistungen (AL) wurde dem zweiten Kostendämpfungspaket erst nachträglich hinzugefügt. Im April 2024 gab die ständerätliche Gesundheitskommission SGK-S bekannt, sie habe den Entwurf des Pakets mit 10 zu 1 Stimmen angenommen, aber noch einige Ergänzungen vorgenommen. Eine dieser Ergänzungen verlangte mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung vom Bundesrat, «die pro Tag abrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil des veralteten Tarmed per 1. Januar 2025 zu beschränken».

Kontroverse Diskussion im Ständerat

In der Sommersession 2024 diskutierte dann der Ständerat die Taxpunkt-Höchstgrenze. Die Diskussion war von aktuellen Schlagzeilen geprägt, dass manche Ärztinnen und Ärzte bis zu 28 Stunden pro Tag verrechnen würden. Dies sei nicht nur durch Betrug, sondern vor allem wegen falscher Minutagen im veralteten TARMED möglich. Parlamentarier wie Hannes Germann und Josef Dittli forderten deshalb eine rasche Genehmigung des TARDOC um Sachgerechtigkeit herstellen zu können. Pierre-Yves Maillard argumentierte hingegen, auch der TARDOC behebe überhöhte Vergütungen nicht automatisch. Eine Obergrenze könne Auswüchse verhindern, den Druck für Tarifanpassungen erhöhen und dem Bundesrat Eingriffe ermöglichen. Auch Baptiste Hurni unterstützte eine Obergrenze als zusätzliche Sicherheit, mit Verweis auf seine Tätigkeit in einer Patientenorganisation. Obwohl sich auch die Bundesrätin und das BAG gegen die Taxpunkt-Höchstgrenze aussprachen, stimmte ihr der Ständerat letztlich mit 28 zu 14 Stimmen klar zu.

Ablehnung im Nationalrat

Im Oktober 2024 lehnte dann die Gesundheitskommission des Nationalrats SGK-N den vom Ständerat vorgeschlagenen «Plafond der pro Tag abrechenbaren Taxpunkte» mit 14 zu 8 Stimmen ab. Im Dezember votierte auch der Nationalrat mit 126 zu 62 Stimmen klar gegen die Höchstgrenze – entgegen einem von SP und Grünen unterstützten Minderheitsantrag. In der Frühjahrssession 2025 hielt dann der Ständerat an der Höchstgrenze fest, während die SGK-N diese erneut mit 17 zu 8 Stimmen ablehnte, weil sie diese nicht als geeignetes Mittel gegen Missstände ansah. Auch der Nationalrat sagte erneut mit 128 zu 64 Stimmen klar Nein zum Plafond, obwohl sich Brigitte Crottaz nachdrücklich für die Höchstgrenze einsetzte und dabei auch auf ihre Erfahrungen im Vorstand einer Patientenorganisation verwies.

Seit Jahren wehrt sich die FMH gegen staatliche Tarifregulierungen. Bei der AL-Höchstgrenze unterlag sie knapp.

Eine der letzten Differenzen im Kostendämpfungspaket

Weil der Ständerat weiter an der AL-Höchstgrenze festhielt, kam sie im März 2025 als eine der letzten Differenzen des Pakets vor die Einigungskonferenz. Mit der Begründung, Exzesse müssten verhindert werden und bei einer sachgerechten Tarifstruktur komme die Obergrenze ohnehin nicht zur Anwendung, entschied die Einigungskonferenz mit 13 zu 11 Stimmen im Sinne des Ständerats für das Gesetz zur AL-Höchstgrenze. Zwei Tage später wurde das KDP2 mit 183 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen im Nationalrat und mit 43 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen im Ständerat angenommen. Ein Referendum war damit chancenlos: Keine Partei, kein Verband und auch keine Patientenorganisation hätte ein Vorgehen gegen das Kostendämpfungspaket unterstützt.

Vom Gesetz zur Umsetzung

Mit dem neuen Gesetz blieben nur zwei Wege: eine gemeinsame tarifpartnerschaftliche Umsetzung unter Mitwirkung der FMH, die jährlich evaluiert und angepasst werden kann – oder starre staatliche Vorgaben per Verordnung über die Köpfe der Ärzteschaft hinweg, falls kein gemeinsames Konzept zustande kommt. Um den verbleibenden Spielraum im Sinne der Ärzteschaft zu nutzen, kam die FMH mit den Tarifpartnern der Auflage des Bundesrats nach, mit der nächsten Tarifversion von 2027 ein Konzept zur AL-Höchstgrenze vorzulegen. Die Obergrenze musste damit festgelegt werden, bevor Daten zum erst 2026 eingeführten Tarif vorlagen – anhand des genehmigten Kostenmodells der AL. In den Verhandlungen innerhalb der OAAT konnte die FMH eine deutlich höhere zulässige Arbeitszeit und verschiedene Schutzmechanismen durchsetzen, wie z.B. die Beurteilung im Monatsdurchschnitt und das Ausklammern einiger Leistungen (u.a. der Notfallzuschläge). Die FMH-Delegiertenversammlung wog die Nachteile des Gesamttarifpakets – darunter die Höchstgrenze – mehrfach gegen die Vorteile – die Verbesserungen bei TARDOC und Pauschalen durch die von den Fachgesellschaften eingegebenen Anträge – ab und stimmte am 19. März 2026 für die Einreichung.

Das Globalbudget ist woanders

Als die FMH das Tarifpaket im Juni 2026 einreichte und ihren Mitgliedern alle Dokumente aufschaltete, erntete sie harsche Reaktionen. Es entlud sich viel berechtigter Ärger – mit Argumenten, die auch die FMH gegen die AL-Höchstgrenze eingebracht hatte. Der Protest offenbarte jedoch auch eine gefährliche Wissenslücke: Viele Mitglieder interpretierten die AL-Höchstgrenze als Globalbudget – und realisierten nicht, dass das echte Globalbudget woanders liegt! Im Tarifentscheid vom April 2025 hat der Bundesrat – ohne gesetzliche Grundlage – ein festes Kostendach definiert: Das Kostenvolumen der ambulanten ärztlichen Behandlungen darf maximal um 4% steigen – völlig unabhängig von allen externen Faktoren. Dieses 4%-Globalbudget bezieht sich explizit auf alle Kostenzuwächse, nicht nur auf die durch den Tarifwechsel bedingten (Art. 59c KVV), und muss in den kommenden Jahren auf den Tarif angewendet werden. Hinzu kommt die vom Bund – ebenfalls ohne gesetzliche Grundlage – auf unbestimmte Zeit verlängerte Kostenneutralitätsphase. Die von den Tarifpartnern anpassbare und ohne automatische Sanktionen konzipierte AL-Höchstgrenze ist damit ein Nebenschauplatz der echten Budgetierung: Erstes Ziel der Ärzteschaft muss sein, ihre vereinte Kraft auf die Aufhebung der 4%-Grenze und willkürlicher Kostenneutralitätsvorgaben zu fokussieren.

Weit gravierender als die AL-Höchstgrenze ist das bundesrätliche Globalbudget über den gesamten ambulanten Tarif.

Unter Dauerbeschuss der Regulierungsmühle

Die zahlreichen Vorhaben zur Begrenzung ärztlicher Leistungen und die AL-Höchstgrenze zeigen: Unser Gesundheitswesen leidet chronisch unter einem einseitigen Kostenfokus und einer bürokratischen Misstrauenskultur, während sein Mehrwert und Nutzen ausgeblendet werden. Wo die Politik immer neue Beschränkungen verlangt, werden selbst bei bester Gegenwehr einige davon durchdringen. Zunehmende Tarifregulierungen lassen den Tarifpartnern immer weniger Spielraum – und nicht einmal Zeit zur Umsetzung, bevor die nächste Regulierung folgt. Die AL-Höchstgrenze ist ein gutes Beispiel: Sie wurde verabschiedet im Wissen, dass die Minutagen bereits überarbeitet werden. Vorrangiges Interesse der Ärzteschaft muss darum sein, die Freiräume der Tarifpartnerschaft zu stärken – und nicht noch mehr parlamentarische und bundesrätliche Aktivität zum Arzttarif zu provozieren.

Schadensbegrenzung und Mitgestaltung

Die FMH arbeitet seit Jahren mit hohem Einsatz gegen diese Entwicklungen an – unter anderem durch professionelle Tarifarbeit und politische Einflussnahme. Erfolgreiche Schadensminderung bleibt jedoch oft unsichtbar: Verbleibende Restschäden sind für unsere Mitglieder spürbar, während das abgewendete grössere Übel unbekannt bleibt. Dennoch gilt es, die positiven Qualitäten des schweizerischen Politiksystems zu würdigen. Diese haben uns bislang vor Zuständen wie in unseren Nachbarländern bewahrt: Unser System ermöglicht Einflussnahme und den Einbezug von Expertise der Betroffenen in Politik und Tarifpartnerschaft. Diese Möglichkeiten gilt es, weiterhin professionell mit einer gut aufgestellten Standesorganisation zu nutzen – statt sie durch interne Grabenkämpfe und Reibungsverluste auf Nebenschauplätzen zu schwächen. Die tatsächlichen Herausforderungen, allen voran die Bekämpfung des echten Globalbudgets, wird nur eine einheitlich agierende Ärzteschaft bewältigen können.