Der Auftrag an den Bundesrat zur Einführung einer Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils in der ambulanten Tarifstruktur wurde vom Parlament im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 in einer KVG-Übergangsbestimmung geregelt (siehe Kasten). Im Rahmen der Genehmigung des Gesamttarifsystems forderte der Bundesrat die Tarifpartner auf, eine entsprechende Obergrenze im TARDOC vorzusehen. FMH, prio.swiss und H+ erarbeiteten dazu ein Konzept, das sie mit der Tarifversion 2027 beim Bundesrat zur Genehmigung einreichten.