Digitale Überwachungssysteme im stationären Bereich und in der Langzeitpflege können die Sicherheit erhöhen und Abläufe verbessern. Sie sollen Stürze, medizinische Krisen und selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten frühzeitig erkennen, die Kommunikation erleichtern und das Pflegepersonal entlasten. Sie greifen jedoch immer in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Eine Stellungnahme der ZEK der SAMW [1] hat zum Ziel, Fachpersonen und Institutionen für die medizinischen, rechtlichen und ethischen Herausforderungen insbesondere audiovisueller Überwachungssysteme zu sensibilisieren.