Virtuelle Kontrollgruppe

In bestimmten Fällen kommt die Durchführung einer randomisierten klinischen Studie nicht infrage. Beispielsweise wäre bei Kindern, die an einem bestimmten Hirntumor, einem diffusen Mittelliniengliom, leiden, die Bildung einer Kontrollgruppe ethisch nicht zu rechtfertigen. «Es handelt sich um eine äusserst aggressive Krebsart, bei der die Überlebensdauer sechs Monate nicht übersteigt», erklärt Prof. Dr. sc. nat. Catherine Jutzeler, Assistenzprofessorin am Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie der ETH Zürich. «Da sich der Tumor in der Regel im Zentrum des Gehirns befindet, ist eine operative Entfernung schwierig.» Deshalb hat sie eine KI-basierte Lösung entwickelt. «Mithilfe der Bild- und der molekularen Daten der Patientin bzw. des Patienten wollen wir modellieren, wie sich der Tumor ohne Behandlung verhalten würde», so Catherine Jutzeler. «Im Grunde genommen wird jeder Patient und jede Patientin zu seiner eigenen Kontrollgruppe.» Eine ähnliche Methode wird bei Menschen mit einer Rückenmarksverletzung angewendet. «Da es sich um eine seltene Krankheit handelt, gibt es nicht immer genügend Patientinnen und Patienten, um eine ordnungsgemässe klinische Studie durchzuführen», sagt die Forscherin. Die Kontrollgruppe wird hier anhand des Registers gebildet, in dem die historischen Daten anderer Patientinnen und Patienten mit derselben Erkrankung erfasst sind. «Wir wählen diejenigen Patientinnen und Patienten aus, deren Profil demjenigen, den wir behandeln möchten, hinsichtlich der Art der Läsion, des Alters und der Begleiterkrankungen am ähnlichsten ist», erklärt sie. Auf diese Weise lässt sich feststellen, welche Therapie am wirksamsten ist und wie sich die Erkrankung voraussichtlich entwickeln wird.