Die im 19. Jahrhundert im Tessin eingeführten und von den Gemeinden bezahlten «medici condotti» gewährleisteten die medizinische Versorgung eines Bezirks und übernahmen zudem Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit: Impfungen, Hygienekontrollen und rechtsmedizinische Gutachten. Eine vergleichbare Rolle hatten in der Deutschschweiz die «Bezirksärzte» bzw. «Armenärzte» und in der Westschweiz die «médecins de district» bzw. «médecins des pauvres» inne, wobei sich die Zuständigkeitsbereiche teilweise unterschieden.